Kennel Bedingungen & Konditionen

Eingeschränkte Rassen

Bitte beachten Sie, dass wir keine gefährlichen Hunde akzeptieren, wie sie in den Vorschriften des Control of Dogs Act 1986 oder dessen Änderungen festgelegt sind, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Rassen wie

American Pitbull Terrier - Englischer Bullterrier - Staffordshire Bullterrier - Bullmastiff- Dobermannpinscher- Deutscher Schäferhund (Schäferhund) - Rhodesian Ridgeback - Rottweiler - Japanischer Akita - Japanischer Tosa - Bando

Bitte lesen und erkennen Sie die REGELN an, die gelten, wenn Sie Ihren Hund mit in den Urlaub nach Parknasilla bringen.

  • Hunde sind im Hotelgebäude, innerhalb einer Courtyard Lodge oder einer Woodland Villa nicht erlaubt, mit Ausnahme von Blindenhunden.
  • Zwinger müssen im Voraus gebucht werden.
  • Sie stimmen zu, einen Nachttarif von 10 € pro Zwinger zu zahlen
  • Einzelne Zwinger haben keinen Zugang zu einem Außenauslauf.
  • Die Reinigung Ihres individuellen Zwingers liegt für die Dauer Ihres Aufenthaltes in der Verantwortung des Eigentümers. Wasserschlauch und Reinigungshilfen sind vorhanden.
  • Bitte bringen Sie Ihre eigene Hundeeinstreu, Wasser und Futternapf mit.
  • Sollten Haustiere jeglicher Art in einem Haus oder einer Lodge entdeckt werden, wird die Direktion darauf bestehen, dass diese sofort entfernt werden und behält sich das Recht vor, eine Reinigungsgebühr von 100 € zu erheben. Wenn der Gast deshalb früher abreisen muss, wird keine Rückerstattung gewährt.
  • Auf der Terrasse muss Ihr Hund an einer kurzen Leine an Ihrem Tisch geführt werden. Das Management behält sich das Recht vor, einen Gast aufzufordern, seinen Hund zu entfernen, wenn er sich als Unannehmlichkeit für andere Gäste oder das Personal erweist.
  • Während der Spaziergänge auf dem Estate müssen Sie Ihren Hund (oder Ihre Hunde) immer an der Leine führen.
  • Unabhängig davon, wo Ihr Hund seine Notdurft verrichtet, sei es auf Wegen, Rasenflächen, in den Wäldern oder auf Grünstreifen, ist es obligatorisch, dass Sie ihn "eintüten" und ordnungsgemäß entsorgen. Das Management behält sich das Recht vor, eine Gebühr von 50 € zu erheben, wenn gemeldet oder beobachtet wird, dass Sie die Hinterlassenschaften Ihres Hundes nicht beseitigt haben.